Rrisiken minimieren

Damit bAV nicht zur Haftungsfalle wird

28.8.2025 | Thomas Georg

Als Arbeitgeber tragen Sie eine weitreichende Verantwortung, die über die bloße Beitragszahlung hinausgeht. Das Betriebsrentengesetz (BetrAVG) sieht eine sogenannte Einstandspflicht vor. Das bedeutet, dass Sie dafür haften, dass die zugesagten Leistungen auch tatsächlich erbracht werden – selbst wenn die Durchführung über eine externe Versicherungsgesellschaft erfolgt. Wenn die Versicherung im Leistungsfall Probleme macht oder die Leistungen geringer ausfallen als versprochen, stehen Sie in der Pflicht. Dies ist eine der größten und am meisten unterschätzten Haftungsfallen.

Die Risiken sind vielfältig: Falsche oder unvollständige Beratung, eine ungeeignete Wahl des Durchführungswegs oder Fehler in der Vertragsgestaltung können schwere finanzielle Konsequenzen haben. Im schlimmsten Fall können die Haftungsansprüche die Bilanz Ihres Unternehmens empfindlich belasten. Für Sie als Arbeitgeber ist es daher von höchster Bedeutung, eine rechtssichere, lückenlose Dokumentation und eine umfassende, unabhängige Beratung zu gewährleisten, die Sie nicht in diese Risiken führt.

Ein professioneller bAV-Service nimmt Ihnen nicht nur die Administration ab, sondern schützt Sie aktiv vor diesen Risiken. Durch eine sorgfältige Analyse Ihrer Situation, eine transparente Beratung der Mitarbeiter und eine rechtlich fundierte Vertragsabwicklung können Sie sich von der Haftung befreien und die Sicherheit erhalten, dass Sie allen gesetzlichen Pflichten nachkommen.
 

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Die Haftungsfalle bAV vermeiden

Wenn die Versicherung im Leistungsfall Probleme macht oder die Leistungen geringer ausfallen als versprochen, stehen Sie in der Pflicht.

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